Bio-AHV-Zertifizierung
Bio-Zertifizierung in der Außer-Haus-Verpflegung
Die Bio-AHV-Verordnung (Bio-AHVV): Neuer nationaler Standard für die Außer-Haus-Verpflegung
Mit Inkrafttreten der nationalen Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) im Jahr 2023 wurden erstmals speziell auf die Belange der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung zugeschnittene Regelungen zur Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln geschaffen. Ziel ist es, Bio-Anteile für die Tischgäste transparenter zu machen, die Zertifizierung zu vereinfachen und im Rahmen der Bio-Strategie 2030 den ökologischen Landbau auf bundesweit 30 Prozent bis 2030 auszubauen.
Förderung Bio-AHV-Zertifizierung
Förderfähig sind Ausgaben für die Bio-Zertifizierung von Unternehmen der AHV in den ersten zwei Jahren durch das Bundesprogramms Ökologischer Landbau bis zu 80 % bzw. 100 % der Zertifizierungskosten. Die maximale Fördersumme liegt bei 3.500 € je Unternehmen in Deutschland. Dabei werden nur die von einer Kontrollstelle in Rechnung gestellten Ausgaben zur Bio-Zertifizierung und Kontrolle für den Kontrollbereich der Außer-Haus-Verpflegung übernommen.
📄 Förderung in der Bio-Außer-Haus-Verpflegung (AHV)
📄 Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
Bio-AHV-Verordnung - Wer kann sich Bio-AHV-Zertifizieren lassen?
Die Bio-AHVV betrifft alle gewerblich tätigen Anbieter, die Bio-Lebensmittel im Rahmen der Außer-Haus-Verpflegung einsetzen und damit werben möchten. Dazu zählen:
- Restaurants, Kantinen, Mensen
- Imbissbuden, Foodtrucks, Cafés, Bistros
- Caterer mit unmittelbarer Abgabe vor Ort
Rechtlich basiert die Verordnung auf einem nationalen Standard, der seit Oktober 2023 gilt. Bis dahin wurden Anbieter der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) im Rahmen des ÖLG (Öko-Landbaugesetz) und der EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848 erfasst. Jetzt existiert erstmals eine eigenständige Regelung, die an die spezifischen Anforderungen von Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung angepasst ist.
Bio-Kennzeichnung
Zusammenfassung der Kennzeichnungsmöglichkeiten nach Bio-AHVV:
Tagesaktuelle Bio-Zutatenübersicht
- Verpflichtend: Es muss täglich eine Liste aller in Bio-Qualität eingesetzten Zutaten bereitgestellt werden.
- Inhalt: Die Übersicht umfasst alle Bio-Zutaten, auch solche, die regelmäßig verwendet werden, selbst wenn sie an einem bestimmten Tag nicht zum Einsatz kommen. Dabei ist zwischen Zutaten in Bio-Qualität und solchen in Umstellungsqualität zu unterscheiden.
- Zugänglichkeit: Die Liste muss für Gäste leicht einsehbar sein (z. B. als Aushang).
- Besonderheiten:
- Bei zusammengesetzten Zutaten (z. B. Bio-Fruchtjoghurt, der als fertiges Produkt bezogen wird) ist keine Auflistung der Einzelzutaten nötig.
- Wird ein Gericht ausschließlich mit Bio-Zutaten zubereitet, ist eine detaillierte Einzelauflistung nicht erforderlich.
Auslobung auf Speiseplänen und Werbematerialien
- Direkte Kennzeichnung: Einzelne Bio-Zutaten, Bio-Erzeugnisse oder ganze Produktgruppen können direkt an den Gerichten, auf Speiseplänen, Tafeln oder in begleitenden Werbematerialien ausgewiesen werden.
- Komplett-Bio-Gerichte: Bei Speisen, die zu 100 % aus Bio-Zutaten bestehen, kann dies gesondert hervorgehoben werden.
- Zugekaufte Produkte: Bei zugekauften Bio-Convenienceprodukten (z. B. fertiger Bio-Kartoffelsalat) darf nur der Bio-Anteil ausgewiesen werden, sofern im eigenen Haus zusätzlich Zutaten verwendet werden.
Kennzeichnung mit dem Bio-Siegel und privaten Bio-Zeichen
- Deutsches Bio-Siegel:
- Darf zur Kennzeichnung von Bio-Angeboten verwendet werden, wenn eine Anmeldung (unter www.bio-siegel.de) erfolgt.
- Es muss immer ein direkter Bezug zu den eingesetzten Bio-Zutaten bestehen und darf nicht irreführend eingesetzt werden.
- Private Bio-Zeichen:
- Können zusätzlich zur Bewerbung des ökologischen Landbaus genutzt werden, unabhängig vom tatsächlichen Anteil der Bio-Zutaten.
- EU-Bio-Logo:
- Eine Verwendung des EU-Bio-Logos ist nicht zulässig.
Auszeichnung von Bio-Anteilen
Erstmals wird ein dreistufiges Modell für die Auslobung des Bio-Anteils anhand des Netto-Gesamtbetrags der Bio-Einkäufe eingeführt. Für die optionale Auslobung ist eine entsprechende Bio-Zertifizierung erforderlich.
- Bronze: ab 20 % Bio-Anteil
- Silber: ab 50 % Bio-Anteil
- Gold: ab 90 % Bio-Anteil
Auf diese Weise können Gastronomiebetriebe ihren Bio-Status einfach und klar kommunizieren, ohne für jedes Menü eine detaillierte prozentuale Aufschlüsselung liefern zu müssen. Zusätzlich sind optionale Bio-AHV-Logos vorgesehen, mit denen Anbieter ihren erreichten Bio-Anteil gut sichtbar für die Kundschaft ausweisen können.
Zertifizierung nach der Bio-AHVV
Wer benötigt eine Zertifizierung?
Grundsätzlich gilt die Bio-AHVV für gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen im Sinne des Artikels 2 Abs. 2 d) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die folgende Merkmale erfüllen:
- Gewerbliche Tätigkeit
- Zubereitung von Lebensmitteln für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher
Nicht darunter fallen Betriebe, die Lebensmittel vorverpackt herstellen und nicht für den direkten Verzehr vorgesehen sind (z. B. Produktion von Tiefkühlpizzen oder Fertigsuppen). Ebenso nicht erfasst sind Anbieter, die zubereitete Speisen an andere Einrichtungen liefern, wenn diese Speisen dort noch weiterverarbeitet oder weiterverkauft werden.
Unterschiede zur EU-Bio-Verordnung (EU) 2018/848
Früher waren viele Gastronomen und Caterer über die EU-Bio-Verordnung zertifiziert. Mit der neuen Bio-AHVV wird eine eigenständige nationale Regelung geschaffen, die auf die Anforderungen der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnitten ist. Somit stellt sich für viele Betriebe die Frage, ob sie weiterhin ein EU-Bio-Zertifikat benötigen oder ob die Bio-AHVV ausreicht.
- Reine AHV-Betriebe, die ausschließlich für Endverbraucher kochen und servieren, können sich nach der Bio-AHVV zertifizieren lassen.
- Mischbetriebe, die teilweise für den direkten Verzehr und teilweise für den Weiterverkauf oder die Weiterverarbeitung produzieren, fallen in der Regel unter beide Standards und benötigen somit eine Doppelzertifizierung (EU-Bio-Verordnung und Bio-AHVV).
Ablauf der Kontrolle durch Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH
Das Kontrollverfahren wurde so gestaltet, dass es für gastronomische Betriebe möglichst einfach, praxisnah und günstig ist. Die Schritte umfassen in der Regel:
- 📄 Antrag Bio-AHV bei Kiwa BCS Öko-Garantie GmbH
✉️ DE.Sales.BCS@kiwa.com einreichen. - Wir erstellen Ihnen ein unverbindlichen Angebot und schicken Ihnen alle wichtigen Informationen.
- Vor-Ort-Kontrolle durch unseren Inspektor: Dabei werden Einkauf, Lagerung, Zubereitung und Bio-Zutaten in den Speiseplänen (Zutatenliste) überprüft.
- Zertifizierung bei Einhaltung aller Vorgaben: Vergabe des Zertifikats und optionale Erlaubnis zur Nutzung von Bio-AHV-Logos bei Auslobung des Bio-Anteils (Bronze, Silber oder Gold).
Vorteile und Ausblick
Die Bio-AHV-Verordnung bringt für gastronomische Einrichtungen mehr Sicherheit, Klarheit und Transparenz. Die Verbraucher:innen profitieren von der Kennzeichnung der Bio-Anteile und können so ihr Essen nach ökologischen Kriterien auswählen. Betriebe erhalten ein praxisnahes Kontrollverfahren, das auf die Besonderheiten der Außer-Haus-Verpflegung zugeschnitten ist.
Wer bereits ein EU-Bio-Zertifikat besitzt und sich exklusiv auf das direkte Angebot an Endverbraucher konzentriert, kann die neue Bio-AHVV als einfache Alternative nutzen. Caterer und Mischbetriebe, die auch an Wiederverkäufer liefern, müssen hingegen eine Doppelzertifizierung nutzen.
Weitere Informationen
📄 Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
📄 Bio-Zertifizierung in der Außer-Haus-Verpflegung
📄 Leitfaden zur Umsetzung der Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)
📄 Unterschied Bio-AHVV und Zertifizierung nach EU-Bio
Unsere Dienstleistungen im Bereich Bio-Zertifizierung und Nachhaltigkeits-Zertifizierung im Überblick
- Bio-Kontrolle gemäß EU-Bio-Zertifizierung nach VO (EU) 2018/848
- Bio-Zertifizierung nach Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)
- Amerikanische Bio-Zertifizierung NOP (National Organic Program - USDA): NOP-Zertifizierung
- Japanischer Biostandard JAS (Japanese Agriculture Standard: JAS-Zertifizierung
- Koreanischer Bio-Standard (Korean Organic Certification): KOC-Zertifizierung
- Organic Standard of the Kingdom Saudi Arabia: OSKSA-Zertifizierung
- Kontrolle der Lieferketten gem. Rainforest Alliance Zertifizierung
- Nachhaltige Aquakultur ASC (Aquaculture Stewardship Council): ASC-Zertifizierung
- Nachhaltige Fischerei MSC (Marine Stewardship Council): MSC-Zertifizierung
- Schwedischer Bio-Standard KRAV: KRAV-Zertifizierung
- Ökologischer Textil Standard: GOTS-Zertifizierung (Global Organic Textile Standard)
- Kaffeestandard Bird Friendly (Smithsonian Migratory Bird Center): Bird Friendly-Zertifizierung
- Nachhaltigkeitsstandard Fair Trade Sustainability Allicance (FairTSA): FairTSA-Zertifizierung
- Faire Produktions- und Arbeitsbedingungen: Sozialstandards
- Bio-Verbandskontrolle Demeter: Demeter Zertifizierung
- Bio-Verbandskontrolle Bioland: Bioland-Zertifizierung
- Bio-Verbandskontrolle Naturland: Naturland Zertifizierung
- Schweizer Bio-Verband BioSuisse International: BioSuisse Zertifizierung
- Kontrolle für das Bayerisches Bio-Siegel: Bayerisches Bio-Siegel