Wir bieten:
- Passende Nachhaltigkeitszertifizierungen entlang der Lieferkette für Ihre Branche und Ihr Unternehmen
- Quantifizierung und Verifizierung ihrer Umweltauswirkungen wie CO2-Emissionen
- Zertifizierung ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette durch Social Audits
Herausforderungen an Unternehmen werden immer anspruchsvoller. Ab 2023 tritt in Deutschland das Sorgfaltspflichtengesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten in Kraft.
Die Zertifizierung einer Lieferkette z.B. nach dem We-Care Standard bestätigt eine anhaltende Überwachung sämtlicher Stufen in der Lieferkette Ihres Produktes: von der Erzeugung über Veredelung, Transport bis zum Vertrieb und Eintreffen beim Endverbraucher.
Außerdem wurde im März 2021 der Legislativbericht über menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen des Europäischen Parlamentes verabschiedet.
Weitere Konzepte zur Förderung von nachhaltigen Wirtschaftsweisen sind in der Umsetzung. Im Rahmen des European Green Deals wurde im Juli 2021 ein erstes Maßnahmenpaket (Fit for 55) zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen – bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 – vorgestellt. Die europäische Klimaneutralität soll demnach spätestens 2050 erreicht werden.
Als weitere maßgebliche Maßnahme zur Erreichung der europäischen Klimaneutralität gilt die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive [CSRD]), die im Januar 2024 in Kraft treten soll. Diese Richtlinie über nicht finanzielle Kennzahlen gilt für in der EU ansässige Unternehmen. Demnach müssen Unternehmen Kennzahlen zu Umweltauswirkungen, gesellschaftliche Einflüsse und der nachhaltigen Unternehmensführung berichten.
Kontaktieren Sie uns und gemeinsam prüfen wir, wie Sie die kommenden Anforderungen nachweisen können.