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Die Grundprüfung ist Voraussetzung für die Listung bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und somit für die Anwendung auf den deutschen Brücken erforderlich. Nach Abschluß erhalten Sie eine CE-Kennzeichnung gemäß DIN EN 14695 im Konformitätsnachweisverfahren 2+ mit Inspektion und Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle.
Folgende Prozessschritte werden hierbei durchgeführt:
- Verbundverhalten
- Rißüberbrückung
- Überarbeitbarkeit
- Schubfestigkeit
- Hitzebeanspruchung
- Gussasphalt
- Prüfung
- Berichterstellung
Sie haben weitere Fragen? Dann kommen Sie gerne auf uns zu!