Wesentliche Auswirkungen für Unternehmen
Unternehmen, die Batterien in der Europäischen Union herstellen oder importieren, müssen strengere Standards in Bezug auf Materialverwendung, Recyclingziele und Kennzeichnung einhalten. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, die mit ihren Batterien verbundenen Kohlenstoffemissionen zu verstehen und offen zu legen sowie mögliche negative soziale und ökologische Auswirkungen in ihrer Wertschöpfungskette zu identifizieren und zu überwachen.
Kiwa bietet Unternehmen umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der neuen EU-Batterieverordnung. Dazu gehört auch die Unterstützung von Unternehmen bei der Konformitätsbewertung und der Sicherstellung, dass ihre Batterien den neuen Anforderungen entsprechen.
Unser Dienstleistungsangebot umfasst die Unterstützung bei der Durchführung einer Lückenanalyse, um festzustellen, wo Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnung ergriffen werden müssen.
Maßgeschneiderte Schulungen zu Themen wie Bestimmung des CO2-Fußabdrucks, Bestimmung des Recyclinganteils, Erstellung einer Sorgfaltspflichtregelung, Bewertung der Batterieleistung und -lebensdauer usw. Obligatorische Verifizierung durch Dritte und Prüfung durch eine benannte Stelle: Kiwa Primara GmbH kann die CO2-Bilanz von Batterien und den Anteil an Recyclingmaterial prüfen.
Integration mit Digi-Tags
Mit Digi-Tags, unserem Tool für das Sicherheitsmanagement von Anlagen, können Batterien mit eindeutigen digitalen IDs versehen werden, die Transparenz in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit von Materialien, Batteriespezifikationen und Garantien bieten.
Dadurch wird die Einhaltung der EU-Batterieverordnung gewährleistet.
Unterstützung von Unternehmen bei der Berechnung des Carbon Footprint
Um der neuen EU-Batterieverordnung zu entsprechen, müssen Unternehmen ab dem 18. Februar 2025 den Carbon Footprint ihrer Batterien berechnen und veröffentlichen, beginnend mit Batterien für Elektrofahrzeuge. Wiederaufladbare Industriebatterien und Batterien für leichte Nutzfahrzeuge folgen 2026 bzw. 2028. Diese Anforderung soll die Transparenz erhöhen und das anhaltende Engagement der EU für eine kohlenstoffarme Wirtschaft fördern.
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 mit ihren verbindlichen Anforderungen an die Überprüfung des CO2-Fußabdrucks und anderen strengen Vorschriften stellt eine bedeutende Veränderung für die Batterieindustrie und ihren Zugang zum europäischen Markt dar. Sie ersetzt die bisherige EU-Verordnung über Batterien, die auf dem Markt verkauft werden, und konzentriert sich teilweise auf die Umweltauswirkungen von Batterien. Die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 ist für eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen relevant, die in der Batterieindustrie tätig sind, darunter
Batteriehersteller:
Die Verordnung legt strenge Standards für die Batterieproduktion fest, einschließlich Anforderungen an die Verwendung von Materialien, Recycling und Kennzeichnung. Die Hersteller müssen diese Standards einhalten, um ihre Produkte weiterhin in der Europäischen Union verkaufen zu können.
Vertreiber und Importeure von Batterien: Vertreiber und Importeure von Batterien müssen sicherstellen, dass die Batterien, die sie in die EU einführen, der Verordnung entsprechen. Dies kann bedeuten, dass sie die Einhaltung der Vorschriften durch den Hersteller überprüfen und eigene Kontrollen durchführen.
Händler und Verkäufer von Batterien:
Einzelhändler und Verkäufer von Batterien müssen sich ebenfalls der Verordnung bewusst sein und sicherstellen, dass sie nur Batterien verkaufen, die der Verordnung entsprechen. Möglicherweise müssen sie Informationen über die Umweltauswirkungen der Batterien aushängen und von ihren Lieferanten Informationen über die Herkunft der Batterien verlangen.
Recycler von Batterien:
Die Verordnung führt neue Anforderungen für das Recycling von Batterien ein. Die Recycler müssen in der Lage sein, die verschiedenen Batterietypen zu trennen und sicherzustellen, dass sie so recycelt werden, dass ihre Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering sind.
Benannte Stellen:
Benannte Stellen sind unabhängige Organisationen, die von der Europäischen Kommission autorisiert sind, die Konformität von Produkten mit EU-Vorschriften zu überprüfen.