Der Gebäudeeigentümer trägt die Verantwortung für die Stand- und Verkehrssicherheit seiner Gebäude. Ohne die regelmäßige Prüfung der Gebäude kann der Eigentümer im Schadensfall persönlich haftbar gemacht werden.
Zielgruppe: Eigentümer von Versammlungsstätten, Sporthallen, Stadien, Wohn- und Industriebauten, Einkaufszentren, Parkbauten
Die Bauwerksprüfung ist in regelmäßigen Abständen nach Richtlinien und Erlassen durchzuführen. Dadurch können Schäden frühzeitig erkannt und die zur Behebung erforderlichen Kosten minimiert werden.
In Abständen von drei bzw. sechs Jahren wird hierbei die Bauwerkssubstanz durch einen fachkundigen Ingenieur handnah in Augenschein genommen. Werden hierbei wesentliche Mängel oder Schäden angetroffen, erfolgt eine objektspezifische Schadensanalyse durch Sonderprüfungen.
Für die Standsicherheit und Verkehrssicherungspflicht eines Bauwerks ist der Eigentümer bzw. Liegenschaftsverwalter verantwortlich. Dieser muss im Rahmen seiner Unterhaltungspflicht den Zustand des Gebäudes bzw. Bauwerks in regelmäßigen Abständen überprüfen lassen.
Als Teil der Bauwerksuntersuchung nach DIN 1076 kommen neben der augenscheinlichen Begutachtung Prüfverfahren wie z.B. Messung der Betonüberdeckung, der Carbonatisierungstiefe, des Korrosionsgrades von Metallbauteilen, Prüfung des Gesamtchloridgehaltes oder Potentialfeldmessung zum Einsatz. Weitergehende Untersuchungen wie die Ermittlung der Betondruckfestigkeit an bauseits entnommenen Bohrkernen oder die Bestimmung von Polycyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) werden nach Bedarf durchgeführt.
Die Ergebnisse der Bauwerksuntersuchung werden in einem detaillierten Gutachten zusammengefasst. Darin sind auch Aussagen zur Dauerhaftigkeit, Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks enthalten. Die Erstellung von Bauwerksbüchern mit SIB Bauwerke ist ebenfalls möglich.